Die Staatsanwaltschaft Dresden hat vor dem Landgericht Dresden – Schwurgericht – Anklage gegen eine 41-jährige deutsche Frau erhoben. Die Angeklagte ist wegen versuchter Anstiftung zum Mord angeklagt.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar 2021 auf einer Darknet-Seite im Internet die Tötung der neuen Lebensgefährtin ihres getrennt lebenden Ehemannes – einer 23-jährigen Deutschen – von ihrer Wohnung in Dresden aus in Auftrag gegeben zu haben, auf der insbesondere die gezielte Tötung von Menschen als Dienstleistung gegen Bezahlung angeboten wird, die innerhalb von zwei Wochen nach der Bezahlung ausgeführt werden soll. Die noch unbekannten Betreiber der Darknet-Seite bestätigten den Auftrag und teilten dem Angeklagten die Höhe des Honorars mit. Im Zuge weiterer Vertragsverhandlungen einigte man sich auf die Zahlung von 0,2 Bitcoin, die der Angeklagte Ende Februar 2021 an die Betreiber der Darknet-Seite überwiesen haben soll. Weiterhin soll der Angeklagte konkrete Informationen zur sicheren Identifizierung des zu tötenden 23-Jährigen an die Betreiber der Darknet-Seite übermittelt haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte aus Eifersucht, Neid und Wut auf ihren neuen Partner gehandelt hat. Entgegen der Vorstellung des Angeklagten ist die beauftragte Tötung noch nicht vollzogen worden.
Der Angeklagte wurde am 26.02.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 27.02.2021 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Die Beschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft. Sie ist nicht vorbestraft.
Das Landgericht Dresden wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden anberaumt.